Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Ihr Recht (Unfall im Ausland)

Vorsicht hier gilt das Recht des jeweiligen Landes!!!

Was von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird und in welcher Höhe rfahren Sie bei Grüne Karte ev.

 

Ihr Recht (Unfall in Deutschland)

Ihr Recht nach einem Kfz-Unfall:

!!! Freie Wahl des Kfz - Sachverständigen !!!

Nach einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden):

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.

Vorsicht bei Schadenregulierung mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt. Hier wird lediglich die Schadenshöhe ermittelt. Meist entstehen erhebliche finanzielle Nachteile, da z. B. keine Wertminderung berücksichtigt wird.

Die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.

Schäden unter 750,- EUR sind so genannte Bagatellschäden und erfordern kein voll umfängliches Gutachten, hier wird ein Kurzgutachten erstellt und dies wird auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.


 Tipp:
- achten Sie auf die Zertifizierung + Ausbildung des Sachverständigen, denn in Deutschland kann sich jeder Mensch Gutachter o. Sachverständiger nennen. 

 

- lassen Sie sich immer vor der Gutachtenerstellung von einem zertifizierten Kfz.-Sachverständigen beraten

(z. B. bei Bagatellschadengrenze 750,- EUR hier ist ein Kurzgutachten möglich)

 

Rechtliche Grundlagen beim Kfz-Haftpflichtschaden:

Die rechtlichen Grundlagen bilden das Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG)

Der § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besagt, dass jeder Fahrzeughalter (mit regelmäßigem Wohnsitz in Deutschland) eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers verpflichtet ist, für sich und den berechtigten Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen. Halter ist, wer das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt einerseits den Fahrzeughalter und Fahrer vor Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalles und andererseits das Unfallopfer, wodurch sichergestellt ist, dass diesem für den entstandenen Schadenersatz geleistet wird. Der Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

 

Der § 249 BGB lautet wie folgt:

1) Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Der Schadenersatz dient der Wiederherstellung der früheren Güterlage. Dem Geschädigten dürfen grundsätzlich keine Nachteile, aber auch keine Vorteile entstehen. Der Geschädigte hat die Pflicht, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung der Höhe nach nachzuweisen. Weiterhin hat er Beweismittel zu sichern. Ihm obliegt somit die Beweispflicht.

Hierauf beruht die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Kfz-Beweissicherungshaftpflichtgutachtens.

 

Verschenken Sie kein Geld nach einem Unfall!

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Betroffene von Verkehrsunfällen sind mit ihrer Situation häufig völlig überfordert und stehen oft ratlos da. Ist der erste Schock überwunden, stellt sich schnell die Frage, was als nächstes zu tun ist, wem man den Unfall melden muss, welche Ansprüche man wem gegenüber durchsetzen kann und wie der Unfall umfassend, schnell und ohne großen Aufwand reguliert werden kann.

Sie benötigen zuverlässige Informationen zu den Fragen:

  • Welche ersten Schritte sind nach einem Unfall unbedingt zu beachten?
  • Wem muss ich den Unfall melden?
  • Wie ist die Haftungslage?
  • Welche Ansprüche stehen mir zu?
  • Wie kann man ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen?
  • Bis wann muss die Versicherung gezahlt haben?
  • Was ist wenn die Versicherung nicht zahlt oder unberechtigte Abzüge vorgenommen hat?
  • Muss ich einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptieren?
  • Was ist mit meinen Fahrtkosten und dem Zeitaufwand für die Lauferei?
  • Welche Kosten bekomme ich überhaupt ersetzt?
  • Welche Punkte sind für eine schnelle und umfassende Unfallregulierung zu beachten?
  • Was ist mit Ersatz für beschädigte Sachen?
  • Ich benötige Hilfe im Haushalt. Wer bezahlt diese?
  • Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen und wenn ja, für wie lange?

Unfallregulierung in Eigenregie ist teuer!

Die Erfahrung zeigt, dass sich Unfallgeschädigte oft gar nicht bzw. zu spät an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einen Kfz.-Sachverständigen wenden. Dies führt ganz regelmäßig dazu, dass teils erhebliche Ansprüche gar nicht geltend gemacht werden und Geschädigte so auf mehreren hundert oder sogar tausend Euro Schadensersatz unfreiwillig verzichten. Zudem zeigt die Praxis, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte häufig mit zu geringen Beträgen abgespeist werden und/oder sich die Unfallregulierung unnötig lange hinauszögert.

Kosten einer Unfalregulierung

Betroffene von Verkehrsunfällen scheuen häufig den Gang zum Anwalt oder Kfz.-Sachverständigen, da sie hohe Kosten befürchten und die Versicherung des Unfallgegners ja schon irgendeinen Betrag zahlen wird. Hat der Unfallgegner den Unfall jedoch allein zu verantworten, so hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die gesamten Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen. In diesem Fall kann der Geschädigte folglich kostenlos einen Rechtsanwalt mit der gesamten Regulierung des Unfalles beauftragen. Der Rechtsanwalt regelt dann für den Geschädigten alles weitere und kümmert sich um eine vollständige und zügige Regulierung, damit auch tatsächliche alle Ansprüche des Geschädigten schnell reguliert werden.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung so sollte in jedem Fall einen Rechtsanwalt beauftragt werden, da diese auch die Kosten einer Unfallregulierung übernimmt.

Bitte seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihre Werkstatt oder die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Unfallregulierung anbietet! Sowohl die Werkstatt als auch die Haftpflichtversicherung vertritt zumindest auch eigene Interessen! Eine unabhängige und vor allem alle Ansprüche berücksichtigende Unfallregulierung wird weder durch die Werkstatt noch durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolgen!

Rechtsbeistand bringt mehr Geld!

Aber selbst dann, wenn die Haftungslage unklar ist, sollte der Geschädigte zumindest ein erstes Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Geschädigten stehen neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden oft noch eine Vielzahl von anderen Schadensersatzpositionen zu, die häufig mehrere hundert oder sogar tausend € ausmachen. Damit der Geschädigte am Ende nicht auf Geld verzichtet, sollte er eine Erstberatung in jedem Fall in Anspruch nehmen. Denn viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen ggf. auch ein Anspruch auf Auslagenpauschale, Schmerzensgeld, Ummeldepauschale, Nutzungsausfallentschädigung, Haushaltsführungsentschädigung, wegen vermehrten Bedürfnissen, Umbaukosten, Mietwagenkosten, etc. zustehen kann.

Unfall mit Personenschaden

Wurde bei dem Unfall eine Person verletzt, so muss sich der Geschädigte als auch der Schädiger in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Eine umfassende und zügige Regulierung eines Unfalles mit Personenschaden ist nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes möglich. Geschädigte wissen oft nicht, welche Ansprüche ihnen in welcher Höhe zustehen. Zudem laufen sie Gefahjr mit zu geringen Beträgen abgefunden zu werden und so ggf. berechtigte Ansprüche durch unbedachtes Handeln auch für die Zukunft zu verlieren. Wer einen Unfall mit Personenschaden ohne anwaltliche Hilfe selbst reguliert, handelt grob fahrlässig!

Einfach anfragen!

Viele Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bieten eine Erstberatung für Betroffene eines Verkehrsunfalles an, um mit den Geschädigten über die weiteren Schritte, eine erste Einschätzung der Haftungslage und die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche zu sprechen. Geschädigte können so eine erste fachlich fundierte Einschätzung erhalten und verzichten nicht aus Unkenntnis auf berechtigte Ansprüche.

Falls Sie eine Erstberatung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht wünschen, setzen Sie sich einfach mit Mir in Verbindung. Da ich mit vielen Rechtsanwälten bereits Erfahrung gesammelt habe, ist es mir möglich für Sie den richtigen zu empfehlen.  Die erste Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich!

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei Ihrer Anfrage, um eine unverbindliche Anfrage handelt.